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   BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01   

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BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01 (https://dejure.org/2002,31402)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2002 - 3 B 125.01 (https://dejure.org/2002,31402)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2002 - 3 B 125.01 (https://dejure.org/2002,31402)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Zweifel an der Gültigkeit von Art. 15 der VO (EWG) Nr. 1272/88 i.d.F. der VO (EWG) Nr. 466/92 wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ...

 
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  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98

    Begünstigender Verwaltungsakt; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01
    Da ein Erbe oder ein anderer Gesamtrechtsnachfolger in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers oder des sonstigen Rechtsvorgängers eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit verbundene Inanspruchnahme durch einen Rücknahmebescheid (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 17.98 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 95 S. 5).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01
    Die Ahndung einer Unregelmäßigkeit ist somit nicht auf die Kürzung des Zuschusses in Höhe des der Unregelmäßigkeit entsprechenden Betrags begrenzt, weil nur so die für eine ordnungsgemäße Mittelverwaltung erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden kann (EuGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95 - Slg. 11997 Seite I-04559 RN 49 f; sowie vom 24. Januar 2002 - Rs. C-500/99 P -).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01
    Die Ahndung einer Unregelmäßigkeit ist somit nicht auf die Kürzung des Zuschusses in Höhe des der Unregelmäßigkeit entsprechenden Betrags begrenzt, weil nur so die für eine ordnungsgemäße Mittelverwaltung erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden kann (EuGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95 - Slg. 11997 Seite I-04559 RN 49 f; sowie vom 24. Januar 2002 - Rs. C-500/99 P -).
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